Datenschutzes und Sicherheit im Internet
Verbesserungen bei Finanzdienstleistungen und beim Datenschutz
Schutz vor Täuschung der Konsumenten zentraler Punkt beim Verbraucherschutz
(16.04.10) - Der vorsorgende Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher ist laut Bundesregierung ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/988) hervor.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Sicherheit von Produkten für den privaten Konsum seien ebenfalls ein wesentliches Anliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, betont die Regierung. Auch die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung seien ein zentraler Punkt dieser Thematik, heißt es in der Antwort weiter.
Ferner betont die Regierung, dass sich ihre "verbraucherpolitischen Maßnahmen im Jahr 2010 im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes auf Verbesserungen bei Finanzdienstleistungen und beim Datenschutz" richteten. Zudem seien eine "Verbesserung des Schutzes der 'Internetabzocke' sowie eine Stärkung der Rechte von Reisenden" geplant, erläutert sie in ihrer Antwort.
Beim Verbraucherschutz sei aber nicht nur das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktiv, auch andere Ministerien seien an der Bearbeitung dieses Themenfeldes beteiligt, betont die Regierung. So seien Angelegenheiten des Datenschutzes und der Sicherheit im Internet beispielsweise Themen, die vom Bundesministerium des Innern bearbeitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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