Regierung will hohe Standards wahren
Regulatorische Zusammenarbeit beim europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen
Hohe Schutzstandards anstreben und nicht abbauen
Die Ausgestaltung der regulatorischen Zusammenarbeit beim europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) soll sich an den "hohen" Standards im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes orientieren. Das geht aus einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/8363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen des Abkommens für die Landwirtschaft (18/8033) hervor.
Dazu heißt es weiter, dass auch künftig der Regulierungsspielraum erhalten bleiben soll. Dies sei im EU-Vorschlag zur regulatorischen Kooperation zudem "klar verankert". Explizit sei vorgesehen, dass die regulatorische Zusammenarbeit dazu dienen soll, hohe Schutzstandards anzustreben und nicht abzubauen. Deshalb werde es auch in Zukunft keinen Vorrang von Handels- oder Investitionsinteressen vor Umweltzielen geben.
Die Bundesregierung erklärt zudem, dass ein umfassendes und ausgewogenes Abkommen angestrebt werde, und sie schränkt zugleich ein, dass beide Seiten trotz langer und intensiver Verhandlungen nicht alle ihre Ziele vollständig erreichen können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 16.06.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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