"Systemrelevanz" gibt es nur bei Banken


Deutsche Bundesregierung zum Begriff "Systemrelevanz": Nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar
Systemrelevante Banken: Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland


(17.08.09) - Die Einstufung von Banken in die Gruppe so genannter systemrelevanter Institute unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach dem Kreditwesengesetz. Daher lehnt es die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13870) auf einer Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13726) ab, die Namen dieser Institute mitzuteilen.

Nach der "Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ("so genannte Aufsichtsrichtlinie") vom 21. Februar 2008 im Artikel 6 Absatz 3 handelt es sich laut Aussage der Bundesregierung bei systemrelevanten Instituten um "Institute, deren Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei anderen Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität des Finanzsystems führen könnten".

Die Einstufung als systemrelevantes Institut erfolge einvernehmlich zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.

Der Begriff der Systemrelevanz sei aber nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Die Bundesregierung begründet die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) unter anderem damit, dass es sich dabei um eine systemrelevante Bank handele. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/5878 zu den Fragen 4 und 5 schreibt die Bundesregierung, dass der Begriff "systemrelevant" nicht gesetzlich definiert sei, sondern dass die "Abgrenzung bei der laufenden Aufsicht" erfolge. Der Fall HRE verdeutlicht, welche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit der Rettung von so genannten systemrelevanten Banken bzw. Unternehmen verbunden sein können."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen