Gesetzes-Outsourcing und Linklaters
Wirtschaftsministerium hatte keine Ressourcen für Gesetz zur Bankensanierung
Angesichts der Dringlichkeit einer Sanierung der HRE habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen
(21.09.09) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen, weil unter anderem keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Bankensanierung zur Verfügung standen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13899) mit.
Danach waren das federführende Justiz-, aber auch das Wirtschaftsministerium vom Bundeskabinett beauftragt worden, ein Restrukturierungsmodell zur nachhaltigen Sicherung der Finanzmarktstabilität zu entwerfen. Das Modell sollte sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegen.
Die Regierung antwortet auf die Frage, warum das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf nicht selbst habe schreiben können, angesichts der hohen Dringlichkeit einer zeitnahen Sanierung der Hypo Real Estate (HRE) habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen.
Angaben zum Honorar für Linklaters lehnt die Deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf die "Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.