Spiegelbild der Gesellschaft
Bundesregierung: Sport hat wichtige gesellschaftliche Stellung bei Umgang mit Homosexualität
Nach ihren Kenntnissen über Homophobie im Sport gefragt, verweist die Regierung darauf, dass der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) "nur eine geringe Anzahl von Anfragen Betroffener" bekannt sei
(13.07.11) - Der Sport nimmt nach Ansicht der Bundesregierung "eine wichtige gesellschaftliche Stellung beim Umgang mit Homosexualität ein, weil er gerade für die Jugend einen starken Vorbildcharakter hat". Er sei aber nicht das einzige Feld, auf dem gegen Homophobie und Transphobie vorgegangen werden müsse, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6004).
Nach ihren Kenntnissen über Homophobie im Sport gefragt, verweist die Regierung darauf, dass der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) "nur eine geringe Anzahl von Anfragen Betroffener" bekannt sei. Darüber hinaus habe die Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse von konkreten Fällen der Homophobie im Sport. Zudem lägen keine an die ADS gerichteten Anfragen von Sportverbänden zu dieser Problematik vor. Da der Sport ein "Spiegelbild der Gesellschaft" sei, gehe die Bundesregierung davon aus, "dass Vorkommnisse von Homophobie im Sport tatsächlich eine ebenso hohe Häufigkeit aufweisen wie in der übrigen Gesellschaft".
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung bisher keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Homophobie im Sport ergriffen. "Homo- und Transphobie im Sport müssen wie alle anderen Diskriminierungsformen öffentlich diskutiert werden", schreibt die Regierung in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.