Beitrag zur weiteren Risikovorsorge
Bundesregierung: Kernkraftbetreiber müssen für Sicherheit sorgen
Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, sei nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet
(16.11.10) - Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risikovorsorge zu leisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3395) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3299).
Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.
Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Auch das Klagerecht der Bürger bliebe unverändert bestehen.
Die Bundesregierung teilt zudem mit, dass das Energiekonzept den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien weise. Bis 2020 solle der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttoverbrauch auf 35 Prozent, bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent gesteigert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Lesen Sie auch zur möglichen (realistischen) Entschädigungsregelung für Einzelpersonen im Schadensfall
Atomkraft blockiere Energiewende
Lesen Sie mehr:
Sicherheit von Atomkraftwerken
Bei nuklearen Schäden haftpflichtig
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.