Einschränkungen der Therapiefreiheit?


Beschränkungen der ärztlichen Unabhängigkeit lasse sich "kaum datenmäßig erfassen" lasse
Regierung verteidigt Gesetzesänderung zu medizinischen Versorgungszentren


(19.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung verteidigt die Änderungen der Gründungsvoraussetzungen für medizinische Versorgungszentren (MVZ). Mit dem Anfang 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz werde geregelt, dass der ärztliche Leiter als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein muss, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/8115) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7905).

Ziel sei es, "noch besser als bisher zu gewährleisten, dass sich die ärztliche Tätigkeit im MVZ allein an medizinischen Vorgaben orientiert". Zugleich verweist die Regierung darauf, dass ihr seit der Antwort der Regierung (17/3131) zum Thema MVZ von Anfang Oktober 2011 "keine grundlegend neuen Erkenntnisse bezogen auf Einschränkungen der Therapiefreiheit von in MVZ tätigen Ärzten" vorlägen, heißt es weiter.

Allerdings gehe die Regierung davon aus, dass sich Beschränkungen der ärztlichen Unabhängigkeit "kaum datenmäßig erfassen" lasse. Der "Gefahr, dass die Unabhängigkeit ärztliche Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen von Investoren beeinträchtigt wird", solle mit der Gesetzesänderung "bereits im Vorfeld" entgegengewirkt werden, betont die Regierung. Nach dem jüngsten Stand der von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelten Daten gibt es vier MVZ, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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