Positivkennzeichnung von Lebensmitteln


Deutsche Bundesregierung plant Einführung einer erweiterten Gentechnik-Kennzeichnungspflicht
Einführung bedürfe einer erweiterten Gentechnik-Kennzeichnungspflicht einer entsprechenden Änderung des Rechts der Europäischen Union


(23.06.10) - Die von der Deutschen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Positivkennzeichnung von Lebensmitteln soll nicht nur gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln erfassen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/1931) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1790) schreibt, soll sie außerdem auf Fermentationsprodukte wie Enzyme oder Vitamine, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, hinweisen sowie auf Lebensmittel, die von Tieren stammen, an die gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden.

Überwacht werden solle die beabsichtigte Kennzeichnungspflicht, soweit analytisch nicht möglich, indem die Einhaltung der Dokumentationspflichten überprüft werde.

Die Regierung verweist darauf, dass die Einführung einer erweiterten Gentechnik-Kennzeichnungspflicht einer entsprechenden Änderung des Rechts der Europäischen Union bedürfe. Zu der Frage, ob der Wortlaut der Kennzeichnungsangabe wie bisher einheitlich "gentechnisch verändert" sein sollte oder ob unterschiedliche Kennzeichnungsangaben je nach Produktgruppe vorzugswürdig sind, schreibt die Bundesregierung, sie habe ihre Haltung hierzu noch nicht festgelegt. Im Übrigen bleibe der Vorschlag der EU-Kommission und die sich daran anschließenden Beratungen im Rat abzuwarten.

Belastbare Berechnungen darüber, welcher Prozentsatz von Lebensmitteln gekennzeichnet werden müsste, sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ver- und Bearbeitungsgrad des Lebensmittels, wie etwas bei Pizza oder Fruchtsäften, die Verpflichtung zur Kennzeichnung zunehmen werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen