Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie
Unternehmenskunden über Rating-Systeme zu Bonitätsbeurteilungen informieren
Selbstverpflichtung zur Kundeninformation wurde umgesetzt
(23.07.09) - Die Selbstverpflichtung der Banken, Unternehmenskunden über Rating-Systeme zu Bonitätsbeurteilungen zu informieren, ist "im Wesentlichen" umgesetzt worden. Dies erklärt die deutsche Bundesregierung in ihrem Bericht über die Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie, den sie als Unterrichtung (16/13741) vorgelegt hat.
In den Richtlinien wurden bankenaufsichtsrechtliche Regelungen festgelegt, die es den Instituten erlauben, Rating-Systeme zur Bonitätsbeurteilung (Rating-Entscheidung) ihrer Kunden für aufsichtsrechtliche Zwecke zu erstellen. Die Banken wurden aufgefordert, ihre Rating-Entscheidungen kleineren und mittleren Unternehmen sowie anderen Unternehmen, die Kredite beantragen, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offenzulegen.
Diese Umsetzung soll mittels Selbstverpflichtungserklärung der Kreditinstitute erreicht werden. Sollte dies nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, können auf nationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, heißt es in dem Bericht. Da die Selbstverpflichtung von den Banken umgesetzt wurde, bedürfe es keiner besonderen gesetzlichen Regelung, schreibt die Bundesregierung.
Es bestehe jedoch im Hinblick auf die kleineren Unternehmen und Kleinstunternehmen noch Verbesserungsbedarf, daher werde die Regierung zu Beginn des Jahres 2010 einen weiteren Bericht hierzu vorlegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>