Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage
Regierung: Funkzellabfrage kann als Verfolgungsmaßnahme "im Einzelfall" in Betracht kommen
Bundesregierung wurde über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden nicht vorab informiert
(23.08.11) - Zur "Gewährleistung einer effektiven und wirksamen Strafverfolgung" von Demonstrationsteilnehmern, die während einer Demonstration erhebliche Straftaten begangen haben, kann nach Angaben der Bundesregierung "im Einzelfall auch eine Funkzellenabfrage als Verfolgungsmaßnahme in Betracht kommen".
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sei vor ihrer Anordnung zu berücksichtigen, inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind, erläutert die Regierung in ihrer Antwort (17/6724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6428). "Die Maßnahme kann im Einzelfall aus Verhältnismäßigkeitsgründen zeitlich oder örtlich weiter zu begrenzen sein oder muss unterbleiben, wenn eine solche Begrenzung nicht möglich ist oder das Ausmaß der Betroffenheit Dritter als unangemessen erscheint", heißt es in der Vorlage weiter.
In der Anfrage erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem, wann die Bundesregierung "über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden" informiert worden sei. Dazu schreibt die Regierung, dass sie neben den sich aus öffentlichen Quellen ergebenden Informationen "keine weiteren Erkenntnisse zu dieser in die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen fallenden Maßnahme" besitze.
Zur Frage, ob "auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt" haben, heißt es in der Antwort, in der Zuständigkeit von Bundesbehörden "fanden entsprechende Maßnahmen nicht statt". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.