Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe


Zehn Millionen Euro Bußgelder wegen Nichtgewährung des Mindestlohns am Bau
Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern

(24.04.13) - Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe wurden im Jahre 2011 Bußgelder in Höhe von 10,91 Millionen Euro verhängt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/12834) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12622) weiter mitteilt, summierten sich die Bußgelder im Jahre 2010 auf knapp 14 Millionen Euro. Eine weitere Branche, in der in nennenswertem Umfang Bußgelder wegen Nichtgewährung des Mindestlohns festgesetzt wurden, war die Gebäudereinigung (2011: rund 748.000 Euro).

In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen unter anderem fest: "Beispiele zeigen, dass die Festlegung von Mindestlöhnen alleine nicht ausreicht. Auch ihre effektive Kontrolle ist erforderlich. Diese ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Kontrollbehörden müssen mit den notwendigen Personalmitteln und Ressourcen ausgestattet sein, um gegen kreatives Lohndumping vorgehen zu können. Denn unter Lohndumping leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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