Risikobewertung von Sexspielzeugen


Regierung: Nicht genug Daten zu gefährlichen Weichmachern in Sexspielzeug
Phthalate im Dildo: Die Herstellung von Erotikartikeln sei kein auf Deutschland begrenztes Problem

(26.07.11) - Belastbare wissenschaftliche Daten zur Risikobewertung von Sexspielzeugen sind kaum vorhanden. Das geht aus einer Antwort (17/6398) der Bundesregierung hervor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage (17/6191) Auskunft über die Anwendung sogenannter Phthalate verlangt, die im Verdacht stehen, den Hormonhaushalt zu stören und unter anderem zu Unfruchtbarkeit, Diabetes und Übergewicht zu führen.

Weiter heißt es in der Antwort, um eine Biegsamkeit der Produkte aus PVC zu erreichen, würden Weichmacher, vorrangig Phthalate, verwendet. Die Bundesregierung plane jedoch gegenwärtig keine nationalen Maßnahmen, die die Verwendung gefährlicher Stoffe ausschließlich in Erotikartikeln beschränken, weil die Verwendung von gefährlichen Stoffen für die Herstellung von Erotikartikeln kein auf Deutschland begrenztes Problem sei.

Eine nationale Regelung sei zu wenig geeignet, die Warenströme, die zu einem großen Teil über Internetbestellungen und Importen aus vielen verschiedenen Ländern erfolgen, zu regeln. Aus diesem Grund werde ein harmonisiertes europäisches Vorgehen unterstützt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen