Durchsetzung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Rechte von behinderten Flugreisenden sollen verbessert werden
Sicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
(26.09.13) - Die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sollen weiter verbessert werden. Dafür will sich die Bundesregierung einsetzen, wie sie in ihrer Antwort (17/14542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14440) mitteilt. Den Vorschlag der EU-Kommission, bei Verspätungen auf der Rollbahn die Fluggesellschaften erst nach fünf Stunden zu verpflichten, die Passagiere aus dem Luftfahrzeug zu entlassen, lehnt die Regierung ab. Sie habe Fristen von maximal zwei bis drei Stunden vorgeschlagen.
"Dies dient insbesondere der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität", heißt es in der Antwort.
In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen u.a. fest:
"Die nun vorliegende novellierte Fluggastrechte-Verordnung wirkt insgesamt zwar auf einen vereinheitlichten und gesetzlich verankerten rechtlichen Rahmen hin, aber aus Verbrauchersicht führt sie jedoch gleichzeitig zu einer Verschlechterung der Situation, da das durch den EuGH entwickelte Verbraucherniveau durch die EU-Novelle abgesenkt wird." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.