Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte


Die Honorarnotärzte lehnen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, weil dies mehr Aufwand und weniger Flexibilität mit sich bringe
Einnahmen aus einer notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst sind von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen, wenn die Mediziner daneben noch als Beschäftigte oder niedergelassene Ärzte tätig sind



Der unlängst im Bundestag beschlossene Verzicht auf die Sozialversicherungspflicht von Honorarnotärzten trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rettungsdienste insbesondere in ländlichen Räumen bei. Es habe sich gezeigt, dass im Rettungsdienst die Versorgung nicht mehr ausreichend über festangestellte Ärzte erbracht werden könne, sodass viele Träger auf Honorarärzte zurückgriffen, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Träger hätten zugleich beklagt, dass die Rentenversicherung davon ausgehe, dass die Honorarnotärzte sozialversicherungspflichtig seien. Die meisten Honorarnotärzte lehnten es jedoch ab, die bisher auf selbstständiger Basis erbrachten Rettungsdienste in einer Festanstellung zu leisten, denn die meisten dieser Ärzte seien hauptberuflich bereits anderweitig beschäftigt, entweder sozialversicherungspflichtig in einem Krankenhaus oder freiberuflich als niedergelassener Arzt.

Nur wenige Notärzte seien ausschließlich als Honorarärzte im Einsatz. Die Honorarnotärzte lehnten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, weil dies mehr Aufwand und weniger Flexibilität mit sich bringe, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe zu der Ausnahmeregelung geführt, die mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (18/11205) beschlossen wurde.

Die jetzt gefundene Lösung sehe vor, dass Einnahmen aus einer notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen seien, wenn die Mediziner daneben noch als Beschäftigte oder niedergelassene Ärzte tätig sind. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.03.17
Home & Newsletterlauf: 15.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen