EU-Bürger und Identifizierung von Terroristen


Deutsche Behörden haben keinen Zugang zu US-Terrorlisten
Die TSDB umfasse amerikanischen Darstellungen zufolge rund 400.000 Personen


(27.04.10) - Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor, für wie viele EU-Bürger Eintragungen in US-Terrorlisten existieren und wie viele davon Bundesbürger sind. Auch haben deutsche Behörden keinen Zugang zu den US-Terrorlisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1113).

Wie die Regierung darin erläutert, haben die Vereinigten Staaten nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 die zuvor bei verschiedenen US-Behörden geführten Listen und Systeme zur Identifizierung bekannter und mutmaßlicher Terroristen in einer gemeinsamen "Watchlist", der "Terrorist Screening Database" (TSDB), zusammengeführt. Sie werde durch das "Terrorist Screening Center" (TSC) geführt, das auf der Grundlage der "Homeland Security Presidential Directive 6" (HSPD-6) geschaffen worden und eine dem FBI zugeordnete gemeinsame Einrichtung von Heimatschutz-, Justiz-, Außen-, Verteidigungs- und Finanzministerium sowie der CIA sei.

Die TSDB umfasse amerikanischen Darstellungen zufolge rund 400.000 Personen (Stand: Dezember 2009), heißt es in der Vorlage weiter. Die Datenbank enthalte Namen und andere Informationen zur Identifizierung von bekannten und mutmaßlichen Terroristen. Mutmaßliche Terroristen seien "nach HSPD-6 Personen, die zumindest in dem begründeten Verdacht stehen, terroristische Handlungen oder Handlungen, die der Vorbereitung oder Unterstützung terroristischer Handlungen dienen oder mit terroristischen Handlungen im Zusammenhang stehen, zu begehen oder begangen zu haben".

In die TSDB integriert worden sind laut Bundesregierung die "No-Fly-List" und die "Selectee List", die bereits seit den 1990er Jahren bestünden und nun eine Teilmenge der TSDB darstellten. Die "No-Fly-List" enthalte Personen, die als unmittelbare Bedrohung für die zivile Luftfahrt der USA angesehen werden. In die "Selectee List" würden Personen aufgenommen, die einer erweiterten Kontrolle unterzogen werden sollen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, geben US-Behörden nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft darüber, ob eine Person in der TSDB geführt wird. Soweit jemand vermutet, fälschlich in der TSDB geführt oder mit einer dort geführten Person verwechselt zu werden, bestehe die Möglichkeit, sich im Rahmen des "Travelers Redress Inquiry Program" mit einer Beschwerde an das Department of Homeland Security (DHS) zu wenden. Im Rahmen dieses administrativen Beschwerdeverfahrens würden etwaige Einträge in der TSDB überprüft. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen