EU-Bürger und Identifizierung von Terroristen


Deutsche Behörden haben keinen Zugang zu US-Terrorlisten
Die TSDB umfasse amerikanischen Darstellungen zufolge rund 400.000 Personen


(27.04.10) - Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor, für wie viele EU-Bürger Eintragungen in US-Terrorlisten existieren und wie viele davon Bundesbürger sind. Auch haben deutsche Behörden keinen Zugang zu den US-Terrorlisten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1113).

Wie die Regierung darin erläutert, haben die Vereinigten Staaten nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 die zuvor bei verschiedenen US-Behörden geführten Listen und Systeme zur Identifizierung bekannter und mutmaßlicher Terroristen in einer gemeinsamen "Watchlist", der "Terrorist Screening Database" (TSDB), zusammengeführt. Sie werde durch das "Terrorist Screening Center" (TSC) geführt, das auf der Grundlage der "Homeland Security Presidential Directive 6" (HSPD-6) geschaffen worden und eine dem FBI zugeordnete gemeinsame Einrichtung von Heimatschutz-, Justiz-, Außen-, Verteidigungs- und Finanzministerium sowie der CIA sei.

Die TSDB umfasse amerikanischen Darstellungen zufolge rund 400.000 Personen (Stand: Dezember 2009), heißt es in der Vorlage weiter. Die Datenbank enthalte Namen und andere Informationen zur Identifizierung von bekannten und mutmaßlichen Terroristen. Mutmaßliche Terroristen seien "nach HSPD-6 Personen, die zumindest in dem begründeten Verdacht stehen, terroristische Handlungen oder Handlungen, die der Vorbereitung oder Unterstützung terroristischer Handlungen dienen oder mit terroristischen Handlungen im Zusammenhang stehen, zu begehen oder begangen zu haben".

In die TSDB integriert worden sind laut Bundesregierung die "No-Fly-List" und die "Selectee List", die bereits seit den 1990er Jahren bestünden und nun eine Teilmenge der TSDB darstellten. Die "No-Fly-List" enthalte Personen, die als unmittelbare Bedrohung für die zivile Luftfahrt der USA angesehen werden. In die "Selectee List" würden Personen aufgenommen, die einer erweiterten Kontrolle unterzogen werden sollen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, geben US-Behörden nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft darüber, ob eine Person in der TSDB geführt wird. Soweit jemand vermutet, fälschlich in der TSDB geführt oder mit einer dort geführten Person verwechselt zu werden, bestehe die Möglichkeit, sich im Rahmen des "Travelers Redress Inquiry Program" mit einer Beschwerde an das Department of Homeland Security (DHS) zu wenden. Im Rahmen dieses administrativen Beschwerdeverfahrens würden etwaige Einträge in der TSDB überprüft. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen