Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe
Deutsche Bundesregierung: Studienzugang in Deutschland verfassungskonform
Linksfraktion: Vergabe der wenigen Masterstudienplätze verlaufe nicht rechtskonform
(28.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung teilt nicht die Bedenken der Fraktion Die Linke bezüglich der Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe in Deutschland, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4210) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/4034) hervorgeht.
35,3 Prozent aller Masterstudienplätze unterständen örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Weiterhin gehöre der Wechsel des Wohnortes aus studienbezogenen Gründen zum Lebensalltag. Auch ist die Bundesregierung von der Richtigkeit der von den Hochschulen in Eigenverantwortung festgelegten Auswahlkriterien überzeugt.
Diese müssten jedoch den Gesetzen entsprechen und dürften die Anforderungen für ein erfolgreiches Absolvieren des jeweiligen Studienganges nicht überschreiten.
In ihren Vorbemerkungen hatte die Linksfraktion angemerkt: "Es mehren sich an den Hochschulen die Anzeichen, dass viele Studierende keinen Masterstudienplatz erhalten und die Vergabe der wenigen Masterstudienplätze nicht rechtskonform verläuft. Von einem uneingeschränkten Zugang zum Master, wie ihn Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer wieder anmahnen, kann keine Rede sein."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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