Rasche Nachfolge für Safe Harbor


"Sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff"
Nach Ansicht des EuGH ist jedoch die Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert

(28.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung setzt nach dem sogenannten Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine zügige Nachfolgeregelung. "Wichtig ist eine stabile Rechtsgrundlage für den transantlantischen Datenaustausch, die den Anforderungen des EuGH gerecht wird und europaweit einheitlich angewandt wird", heißt es in der Antwort (18/8013) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7746) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Europäische Kommission Ende Februar 2016 als mögliche Nachfolgeregelung bereits den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zu dem neu verhandelten "Privacy Shield" (EU-US-Datenschutzschild) vorgelegt hat. Der Entwurf umfasse im Anhang "sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff".

Am 7. April werde in dem zuständigen EU-Ausschuss erstmals über den "Privacy Shield" beraten. Die Europäische Kommission wolle dort die Einzelheiten erläutern.

Der EuGH hatte am 6. Oktober 2015 die sogenannte "Safe Harbor"-Regelung der EU-Kommission mit den USA für unwirksam erklärt. Die Regelung sollte sicherstellen, dass europäische Datenschutzgrundsätze bei der Übermittlung personenbezogener Daten durch Firmen in die USA auch dort beachtet werden. Nach Ansicht des EuGH ist jedoch die Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert, weil US-Firmen verpflichtet seien, Daten an Sicherheitsbehörden weiterzugeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen