Datenschutz im Kinderzimmer


Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität müssen auch bei digitalem Spielzeug gewährleistet sein
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die voraussichtlich ab Mitte 2018 anwendbar sein wird, enthält einige besondere Schutzregeln für Kinder



"Datenschutz im Kinderzimmer" ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/8317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8015). Wie die Abgeordneten darin ausführten, macht die fortschreitende Digitalisierung "vor den Kinderzimmertüren nicht halt". Mehr als jedes dritte Kind habe ein "Lieblingsspielzeug", das aus dem Mobil-, Computer- oder Konsolenbereich komme, und neuartiges, vernetztes Spielzeug erobere den Markt.

Dazu betont die Bundesregierung, dass es bei digitalen Produkten und Diensten und damit auch bei vernetzten Geräten mit digitalen Funktionalitäten für sie unabdingbar sei, "dass die Verbraucherrechte gewahrt werden und Schutz und Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet sind". Dies gelte insbesondere für Produkte, die sich an Kinder als besonders verletzliche und schutzwürdige Verbraucher richten. Bei einer vernetzten Puppe, die Gespräche aufnimmt und an das Spielzeugunternehmen oder Dritte überträgt, seien sensible Informationen aus dem persönlichen Umfeld und damit der Kernbereich privater Lebensführung betroffen. Hier müssten der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität gewährleistet sein.

Dafür sei eine verständliche und umfassende Information der Verbraucher unabdingbar, heißt es in der Antwort weiter. Sie trete deshalb insbesondere dafür ein, dass bei allen digitalen Angeboten - so auch bei vernetzten Spielgeräten - Verbraucher die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten erhalten und damit selbst über die Datenverarbeitung entscheiden können. Bei einer Kinder betreffenden Datenverarbeitung sei die Einwilligung in eine Verarbeitung je nach Einzelfall, Alter und Spielzeug grundsätzlich durch die Eltern zu erteilen.

Der Antwort zufolge sieht die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die voraussichtlich ab Mitte 2018 anwendbar sein wird, einige besondere Schutzregeln für Kinder vor.

Ferner verweist die Bundesregierung in der Vorlage auf den aus Bundesmitteln geförderten "Marktwächter Digitale Welt", der zur Aufgabe habe, die digitalen Märkte zu beobachten und zu analysieren, Missstände an die Aufsichtsbehörden zu melden, die Politik zu beraten und die Verbraucher zu informieren. Damit habe sie neben der etablierten Aufsicht ein effektives Instrumentarium zur Beobachtung des Marktgeschehens geschaffen, auch soweit es um digitale Angebote an Kinder geht, schreibt die Regierung. Verbraucherbeschwerden aus den rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und empirischen Untersuchungen "helfen dem Marktwächter dabei, auch verbraucherschützende Aspekte vernetzten Spielzeugs in seine Betrachtungen einzubeziehen".

Auch verweist die Regierung darauf, dass zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz am 23. Februar 2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts verkündet worden sei. Zum besseren Schutz der Rechte der Verbraucher könnten seither neben den betroffenen Verbrauchern und den Datenschutzaufsichtsbehörden auch Verbände und Kammern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer vorgehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 28.06.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen