Offenes Internet schützen
Grundsatz Netzneutralität: Sanktionen sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet sicherstellen
Im Netz sind alle gleich: Telekommunikationsgesetz angepasst
Das Bundeskabinett stellt den freien Zugang zum offenen Internet sicher. Grundsatz dabei ist die sogenannte Netzneutralität. Sprich: Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder.
Beschränkt ein Internetanbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Drosselt ein Internetanbieter das Datenvolumen seiner Kunden und informiert sie darüber nicht vollständig, werden Bußgelder bis zu 100.000 Euro fällig.
Sanktionen wie diese sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet sicherstellen. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt dabei die Anbieter, mit den neuen Befugnissen darf sie bei Verstößen die Bußgelder verhängen.
Mit dem Gesetzentwurf passt die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz an. Sie setzt eine EU-Verordnung in nationales Recht um. Die Bundesregierung sorgt damit ihrerseits für einen europaweit einheitlichen Zugang zum offenen Internet.
Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode hat die Bundesregierung sich für Internet im Sinne der Netzneutralität ausgesprochen. Darin heißt es: "Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür." (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.