Förderung von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich
Wissenschaftlicher Beirat empfiehlt Verzicht auf Biosprit-Beimischung
Stattdessen solle auf einen Ausbau der Elektromobilität gesetzt werden
(29.07.10) - Die Förderung von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich soll so schnell wie möglich eingestellt werden. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen empfiehlt in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/2272) vorgelegten Hauptgutachten "Welt im Wandel – Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung" ein sofortiges Einfrieren der Beimischungsquoten zu fossilen Kraftstoffen.
Innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre sollten die derzeitigen Beimischungsquoten sogar ganz zurückgenommen werden. Stattdessen solle auf einen Ausbau der Elektromobilität gesetzt werden.
Zur Begründung heißt es, die Förderung von Biokraftstoffen lasse sich besonders in Industrieländern unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen. Außerdem empfiehlt der Beirat, der Nutzung von Rest und Abfallstoffen deutliche Priorität vor der Nutzung von Energiepflanzen einzuräumen.
"Die höchste Klimaschutzwirkung erzielen Rest- und Abfallstoffe in der Stromerzeugung, insbesondere wenn sie Kohle verdrängen", heißt es in der Unterrichtung. Der Beirat fordert, verstärkt Anreize zu setzen, um Reststoffe der energetischen Nutzung zuzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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