Prüfbericht der Geheimen Kontrollinstanz


SWIFT-Regellung: Fehlende Transparenz durch Einstufung als "geheim"
Regierung will sich für Einsichtnahme in Prüfbericht zum SWIFT-Abkommen einsetzen


(30.08.11) - Ein Prüfbericht der Geheimen Kontrollinstanz von Europol (GKI) zum SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Bankkunden-Daten an die Vereinigten Staaten steht im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung (17/6725) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6548). Darin kritisierten die Abgeordneten, dass den Mitgliedern des Innenausschusses des Bundestages Einblick in den geheimen Teil des Berichts verwehrt wurde.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, wurde der Bericht als geheim eingestuft, da in ihn US-Informationen geflossen sind, die wiederum von den Vereinigten Staaten als geheim eingestuft worden sind. Nach Maßgabe des sogenannten Herausgeberprinzips sei Europol an die Weitergabebeschränkungen des Herausgebers gebunden.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung werde Europol bitten, an die USA heranzutreten, um für die Mitglieder des Innenausschusses die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Bericht zu erwirken. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

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  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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