Einkommensteuerrecht kontra Gleichstellung
Regierung gegen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer
Ehegattensplitting: Unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen sei legitim
(06.10.10) - Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen beim Erbschaftsteuerrecht verlangt hat, lässt sich dieses Urteil nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung nicht auf das Einkommensteuerrecht anwenden.
Aus dem Beschluss des Gerichts gehe hervor, dass eine unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen auch im Steuerrecht unter Berufung auf den besonderen grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie bei Vorliegen "hinreichend gewichtiger Differenzierungsgründe" auch weiterhin verfassungsrechtlich zulässig sei, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3009) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2856).
"Ein solcher Differenzierungsgrund könnte beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern sein", schreibt die Regierung.
Sie verweist außerdem auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, nach der 90 Prozent des Splittingvolumens auf Ehepaare entfalle, die Kinder haben. Kinderlose Ehepartner seien hingegen zumeist beide berufstätig, so dass deren Splittingvorteil in der Regel nicht sehr hoch sei, zitiert die Regierung aus der Studie.
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus gibt es in Deutschland 18,312 Millionen Ehepaare. Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften beträgt 19.000. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Lesen Sie auch:
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.