Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen
Regierung sieht Fortschritte bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Viele Verhandlungen zu Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen sollen noch in der laufenden Legislaturperiode aufgenommen werden
(31.08.10) - Bei der Umsetzung der Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen ist die im OECD-Standard enthaltene Verpflichtung, auf Ersuchen Informationen zu erteilen, die voraussichtlich erheblich für die Besteuerung im ersuchenden Staat sind, ein deutlicher Fortschritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Dies erklärt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2602).
Da dieser Standard erst im März 2009 von allen OECD-Mitgliedsstaaten sowie allen Finanzzentren anerkannt wurde, werde seine umfassende Umsetzung "zwangsläufig" eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, heißt es.
Weiter ist die Bundesregierung bestrebt, möglichst viele Verhandlungen zu Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen noch in der laufenden Legislaturperiode aufzunehmen. Ob und wann Verhandlungen erfolgen würden, hänge auch von der Zustimmung und Terminplanung der Verhandlungspartner ab, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.