Finanzrahmen des SoFFin sei ausreichend


Ausfälle bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten: SoFFin kann sich mehr als zu einem Drittel an Banken beteiligen
Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern

(27.02.09) - Die deutsche Bundesregierung rechnet im Zuge der Kreditkrise mit steigenden Ausfällen vor allem bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten. Dies werde zu einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalbasis der Banken führen, heißt es in einer Antwort (16/12002) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (16/11810) der FDP-Fraktion.

Abschreibungen durch große Bestände an risikobehafteten Positionen und damit einhergehende Rating-Verschlechterungen würden zu steigenden Eigenmittelanforderungen führen. Die Bundesregierung prüfe, inwieweit den Banken in Deutschland Möglichkeiten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung gegeben werden könnten. Erst nach Abschluss dieser Prüfung sei eine Entscheidung möglich.

Eine Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern, schreibt die Regierung weiter. Damit könnte das Vertrauen von Einlegern und anderen Gläubigern in die Solvenz des jeweiligen Kreditinstituts gestärkt werden.

Andererseits gebe es Nachteile wie die Auslösung eines enormen Kapitalbedarfs und den massiven Eingriff in die Freiheit der unternehmerischen Selbstbestimmung. "Insgesamt überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung aus heutiger Sicht die genannten Nachteile die erwähnten Vorteile", heißt es in der Antwort.

Den Finanzrahmen des SoFFin hält die Regierung für ausreichend. Der maximale Rahmen für die Gewährung von Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro sei erst zu einem Drittel ausgeschöpft. Für die Risikoübernahme dürften Kredite bis zu 80 Milliarden Euro aufgenommen werden. Bisher sei eine Rekapitalisierung über 8,2 Milliarden Euro vorgenommen und eine weitere über 10 Milliarden Euro grundsätzlich bewilligt worden. "Der Finanzrahmen erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend", schreibt die Regierung.

Eine Begrenzung der Beteiligung von SoFFin an Banken auf ein Drittel des Kapitals gebe es nicht, stellt die Regierung fest. Der Vorstand einer Gesellschaft könne mit Zustimmung des Aufsichtsrates, aber ohne Zustimmung der Hauptversammlung, das Grundkapital gegen Einlagen an den Finanzmarktstabilisierungsfonds um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Würde davon in voller Höhe Gebrauch gemacht, würde der SoFFin über ein Drittel des Grundkapitals verfügen. Für Maßnahmen unter Beteiligung der Hauptversammlung gelte diese Grenze nicht. "Insofern besteht auch keine Deckelung der Beteiligungsgrenze auf ein Drittel", stellt die Regierung fest. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen