Lockerung der Bankenaufsicht in USA


Position der Bundesregierung zur angekündigten Lockerung der Bankenaufsicht in den Vereinigten Staaten
Der neue Vorschlag der Fed sehe Ausnahmen für die meisten Institute vor. Damit drohen europäischen Banken Wettbewerbsnachteile



Um die Lockerung der Bankenaufsicht in den USA geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/6264). Die Deutsche Bundesregierung soll zu den geplanten Maßnahmen in den USA Stellung nehmen, zu denen unter anderem eine Verringerung der Zahl liquider Wertpapiere gehört, die bestimmte Banken in USA halten müssen. Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung schreiben, unterscheide die US-Bankenaufsicht in ihren Vorgaben nach der Größe der Institute, während die Auflagen in Europa kleine und große Banken gleichermaßen treffen würden. Damit würden kleine Institute oft überfordert. Die US-Vorschläge würden für die meisten Banken Ausnahmen vorsehen. Damit würden europäischen Banken Wettbewerbsnachteile drohen, befürchtet die FDP-Fraktion.

Vorbemerkung der Fragesteller:
"FAZ.NET" vom 1. November 2018 vermeldete unter der Überschrift "Amerikas Notenbank will Bankenaufsicht lockern", die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) wolle die Regulierung für große, nicht systemrelevante Banken lockern. Die Vorschläge sähen unter anderem vor, die Liquiditätsanforderungen für Institute mit einer Bilanzsumme zwischen 100 und 700 Mrd. US-Dollar abzumildern. Großinstitute wie die Bank of America oder JP Morgan seien von den Änderungen nicht betroffen.

Ferner unterscheide die amerikanische Bankenaufsicht in ihren Vorgaben deutlicher nach Größe der Institute, während in Europa die Auflagen oftmals kleine Banken genauso wie große Institute treffen ("One size fits all"). Dies überfordere vor allem die kleinen Häuser, die den Melde- und Dokumentationspflichten nicht mehr nachkommen könnten.

Der neue Vorschlag der Fed sehe Ausnahmen für die meisten Institute vor. Damit drohen europäischen Banken Wettbewerbsnachteile.

Die größten Erleichterungen der Fed träfen die elf große Banken wie American Express oder Sun Trust mit Bilanzsummen zwischen 100 Mrd. und 250 Mrd. US-Dollar. Diese Institute sollen von der Auflage befreit werden, bestimmte liquide Wertpapiere vorzuhalten, die sie im Falle einer Krise schnell und ohne Verlust zu Geld machen können. Die alte Regelung sollte den Instituten helfen, ihre Liquidität in Krisenfällen zu sichern. Andere Auflagen blieben aber erhalten. So müssten die Institute weiter alle drei Monate in internen Tests ihre Liquidität prüfen und ein zugeschnittenes Risikomanagement des Liquiditätsrisikos nachweisen.
Gelockert würden auch Liquiditätsregelungen für Banken zwischen 250 Mrd. und 700 Mrd. US-Dollar Bilanzsumme und damit für vier Banken. Sie müssten etwas weniger liquide Wertpapiere vorhalten als bisher.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 07.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen