Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen
Pauschalreisende bei Insolvenzen wirksam schützen
Frage, in wie weit die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht im Rahmen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers korrekt erfolgte
Nach den Konsequenzen aus der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/15342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen neu regeln wird. Die Pleite des Reisekonzerns und seiner deutschen Tochterunternehmen habe nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, dass Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, in Deutschland für einen solchen Fall nur unzureichend abgesichert sind, heißt es in der Anfrage.
Es stelle sich die Frage, in wie weit die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht im Rahmen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers korrekt erfolgte, oder ob eine fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie gegebenenfalls Haftungsansprüche betroffener Pauschalreisekunden gegenüber der Bundesrepublik begründen. Die Fraktion verweist auf ihren vom Bundestag abgelehnten Antrag zur Nachbesserung (19/8565) und auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach die Nichtanpassung der Haftungsbegrenzung europarechtlich problematisch ist. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 10.02.20
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