Skepsis vor staatlicher Regulierung


Jede Form der staatlichen Regulierung in diesem Bereich müsse auf eindeutige gesetzliche Grundlagen basieren - Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht beschädigt werden
Phänomene "fake news" und "hate speech" wissenschaftlich bislang kaum erforscht



Medien- und Rechtsexperten bewerten die Möglichkeiten staatlicher Regulierung, um die Verbreitung von sogenannten "fake news" und von "hate speech" im Internet und den sozialen Medien einzudämmen, zurückhaltend bis skeptisch. Dies zeigte ein Fachgespräch des Kultur- und Medienausschusses. Der Journalist Markus Reuter von "netzpolitik.org" verwies darauf, dass die Phänomene "fake news" und "hate speech" wissenschaftlich bislang kaum erforscht seien. Bereits dieser Umstand mache den Versuch einer staatlichen Regulierung schwierig. Umgekehrt dürfe die Frage, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, nicht allein den Betreibern von Plattformen wie Facebook überlassen werden. Dies käme einer Privatisierung von rechtlich relevanten Fragen gleich.

n diesem Sinne argumentierte auch der Rechtswissenschaftler Tobias Keber von der Hochschule der Medien Stuttgart. Er warb für ein System der Selbstregulierung mit einer Mischung aus Beschwerde- und Kennzeichnungsmöglichkeiten durch externe und unabhängige Faktenchecker.

Reuter und Keber warben für die verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz an den Schulen. Dazu gehöre aber auch die Vermittlung eines Verständnisses, wie die digitale Technik arbeitet, sagte Keber. Es gehe deswegen weniger um Medienkompetenz im klassischen Sinne als vielmehr um eine "digitale Kompetenz". David Schraven vom Recherchezentrum Correctiv sprach sich ebenfalls für ein System der Selbstregulierung durch unabhängige Faktenchecker aus. Dies könne ähnlich wie das System der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Fernsehen organisiert von den Betreibern der Internetplattformen finanziert werden. In jedem Fall müsste aber ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden.

Der Rechts- und Medienwissenschaftler Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut Hamburg verwies darauf, dass jede Form der staatlichen Regulierung in diesem Bereich auf eindeutigen gesetzlichen Grundlagen basieren müsse. Das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht beschädigt werden.

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Verfolgung von Hetze und Hasskommentaren auf Internetplattformen beziehe sich deshalb auch ausschließlich auf strafrechtlich relevante Sachverhalte. Dieser Sichtweise schloss sich auch die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Anja Zimmer, an. Straftaten wie Volksverhetzung seien in jedem Fall Sache der Strafverfolgungsbehörden. Denen mangele es aber meist an ausreichend Personal und Fachwissen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 12.05.17



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