Umsetzung des EU-Markenrechts
Markenrechtsmodernisierungsgesetz: Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436
Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?
Nach einer möglichen Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig, heißt es in der Kleinen Anfrage der Fraktion (19/6376).
Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzesvorhabens bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien Verbände, Fachkreise, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige externe Dritte in der Verbändeanhörung beteiligt waren und welche Vorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19
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