Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen


Nutzen und Risiken des TTIP-Abkommens: Linke will wissen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren

(03.03.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Das Abkommen solle die leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt vereinen, stellt die Fraktion im Vorwort zu Ihrer Großen Anfrage fest. EU-Kommission und Bundesregierung würden mehr Wachstum und mehr Beschäftigung erwarten. Aus Sicht der Linksfraktion sind die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen jedoch enorm: "In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden." Unternehmen aus den USA könnten bisher unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen und Hormonfleisch auf den Markt bringen.

Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie der Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen entgegenwirken und tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments ermöglichen will. Die Regierung soll mitteilen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss und wie sie zu einem Volksentscheid über TTIP steht. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Studien, die Wohlstandsgewinne prognostizieren, belastbar sind. Weitere Fragen betreffen Umwelt- und Sozialstandards sowie den Verbraucherschutz. Hier wird unter anderem gefragt, ob die Regierung garantieren kann, dass sich die deutschen Verbraucher weiter auf einheitliche Hygiene- und Sicherheitsstandards verlassen können.

Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gefragt wird, welchen völkerrechtlichen Status ein Schiedsgerichtsverfahren im TTIP bekommen würde. Im Vorwort bezeichnet die Fraktion das Schiedsverfahren als eine Art Sondergerichtsbarkeit für Konzerne: "Unternehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite schmälern könnte, milliardenschwere Schadensersatzklagen anstrengen." (Deutscher Bundestag: ra)


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