Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen


Nutzen und Risiken des TTIP-Abkommens: Linke will wissen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren

(03.03.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Das Abkommen solle die leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt vereinen, stellt die Fraktion im Vorwort zu Ihrer Großen Anfrage fest. EU-Kommission und Bundesregierung würden mehr Wachstum und mehr Beschäftigung erwarten. Aus Sicht der Linksfraktion sind die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen jedoch enorm: "In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden." Unternehmen aus den USA könnten bisher unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen und Hormonfleisch auf den Markt bringen.

Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie der Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen entgegenwirken und tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments ermöglichen will. Die Regierung soll mitteilen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss und wie sie zu einem Volksentscheid über TTIP steht. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Studien, die Wohlstandsgewinne prognostizieren, belastbar sind. Weitere Fragen betreffen Umwelt- und Sozialstandards sowie den Verbraucherschutz. Hier wird unter anderem gefragt, ob die Regierung garantieren kann, dass sich die deutschen Verbraucher weiter auf einheitliche Hygiene- und Sicherheitsstandards verlassen können.

Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gefragt wird, welchen völkerrechtlichen Status ein Schiedsgerichtsverfahren im TTIP bekommen würde. Im Vorwort bezeichnet die Fraktion das Schiedsverfahren als eine Art Sondergerichtsbarkeit für Konzerne: "Unternehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite schmälern könnte, milliardenschwere Schadensersatzklagen anstrengen." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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