Kultur im TTIP schützen


Geplantes Freihandelsabkommen und Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt
Besonderer Schutz für kulturelle Güter in Deutschland wie beispielsweise die Buchpreisbindung darf nicht ausgehebelt werde

(03.04.14) - Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.

Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.

Grütters führte auf Fragen der Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen als sogenanntes gemischtes Abkommen betrachtet. Dies bedeute, dass das Abkommen nicht nur durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse. (Deutscher Bundestag: ra)


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