Kündigung von Pfändungsschutzkonten


Petition fordert, gesetzlich die Unkündbarkeit der Pfändungsschutzkonten (P-Konten) vorzuschreiben
Begründung erläutern die Petenten, dass Banken P-Konten im Falle einer Kontopfändung unter Berufung auf ihre AGBs ordentlich unter Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen könnten



Der Petitionsausschuss plädiert für einen erweiterten Kündigungsschutz für Girokonten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden. Während der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und zugleich den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich die Unkündbarkeit der Pfändungsschutzkonten (P-Konten) vorzuschreiben. Zur Begründung erläutern die Petenten, dass Banken P-Konten im Falle einer Kontopfändung unter Berufung auf ihre AGBs ordentlich unter Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen könnten. Diese Vorgehensweise widerspreche jedoch dem Sinn und Zweck eines Pfändungsschutzkontos, heißt es in der Petition.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, ist durch das im Wesentlichen seit 19. Juni 2016 geltende Zahlungskontengesetz dem Anliegen der Petition "zumindest teilweise entsprochen worden", da nunmehr ein erhöhter Kündigungsschutz bestehe. Paragraf 33 Absatz 1 Satz 3 des Zahlungskontengesetzes regle, "dass der Berechtigte bereits bei Stellung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das der Verpflichtete das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto nach Paragraf 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) führt". Außerdem sei der Spielraum für Kündigungen von P-Konten zukünftig auch dadurch eingeschränkt, dass die von der Kündigung betroffenen Personen direkt nach der Kündigung ein neues Basiskonto beantragen und zugleich verlangen könnten, dass dieses als P-Konto geführt wird.

Ein vollständiger Ausschluss von Kündigungen sei bislang allerdings nicht vorgesehen, heißt es weiter. Im Rahmen der Umsetzung des Zahlungskontengesetzes sowie einer zuvor schon durchgeführten Evaluierung prüfe die Bundesregierung derzeit jedoch weitergehenden gesetzlichen Handlungsbedarf, schreibt der Petitionsausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 20.10.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen