Kein Recht auf Vorlage von Akten


Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU)
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen



Das parlamentarische Auskunftsrecht erstreckt sich nicht auf die Vorlage von Akten oder anderen Dokumenten. Dies stellt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7575) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7305) fest, die Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU) gestellt hatte. Dem Bundestag sei ein Aktenvorlagerecht gegenüber der Bundesregierung nur auf Grundlage spezifischer Ermächtigungsgrundlagen eingeräumt, so etwa den Untersuchungsausschüssen, dem Petitionsausschuss, dem Wehrbeauftragten des Bundestages und dem Wahlprüfungsausschuss.

Ein darüber hinausgehendes Aktenvorlagerecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Das sei ständige Staatspraxis. Weiter heißt es in der Antwort: "Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, ob und - wenn ja - auf welche Weise interne Dokumente über Missstände in der FIU der Presse zugänglich gemacht worden sind. Eine autorisierte Herausgabe der in Rede stehenden Dokumente auf eine offizielle Presseanfrage hat nicht stattgefunden."

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen.

Seitdem die FIU im Juni 2017 im Rahmen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie an neue Vorgaben angepasst wurde, sind dort eklatante Missstände aufgetreten. So waren bis vor wenigen Monaten mehr als 31 000 Verdachtsanzeigen nicht bearbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1556).

Am 28. September 2018 wurden in interne kritische Berichte des Bundeskriminalamtes sowie der FIU zu den Missständen in der Spezialbehörde zitiert.

Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat sich wiederholt und über längere Zeit an das Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Einsichtnahme bzw. Vorlage dieser Berichte gewandt. Der Deutsche Bundestag bekam erst acht Wochen nach erstmaliger Einbringung der Bitte eine Antwort der Bundesregierung. Obwohl die Behörden, die diese Berichte erarbeitet haben, der Bundesregierung unmittelbar unterstellt sind, wurde mit Schreiben vom 23. November 2018 (Ausschussdrucksache 19(7)138) dem zuständigen Finanzausschuss, die Einsichtnahme bzw. Vorlage verwehrt. Eine transparente Aufklärung der Missstände wird damit aus Sicht der Fragesteller erschwert.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 15.04.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen