Kanada will CETA 2017 ratifizieren


CETA sehe vor, dass die Richter des Handelsgerichtshofs nicht kommerziell tätig sein dürften und auch nicht von den Prozessparteien ausgesucht werden könnten: "Das ist ein wichtiger Schritt"
Das neue Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren werde allerdings von führenden Juristen für verfassungswidrig gehalten



Die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland hat angekündigt, dass ihre Regierung das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) noch in diesem Jahr unterzeichnen will. Die Ratifizierung solle im Laufe des nächsten Jahres erfolgen, sagte die Ministerin in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Auf Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion, ob es sich bei CETA nach Ansicht der kanadischen Regierung um ein gemischtes Abkommen handele, dem in diesem Fall neben der EU auch die nationalen Parlamente in der Gemeinschaft zustimmen müssten, sagte Freeland, diese Frage habe die Europäische Union allein zu entscheiden.

In dem CETA-Abkommen kommt nach Angaben der Ministerin zum Ausdruck, dass Kanada und Europa gleiche Werte hätten. Die ohnehin schon enge Zusammenarbeit solle weiter gestärkt werden. "Ich glaube, wir werden alle auf das Abkommen stolz sein", sagte sie. Die Vereinbarungen im Investitionskapitel des CETA-Vertrages könnten zu einem Modell für andere Handelsverträge werden. Die mit der EU gefundene Lösung bezeichnete Freeland als erfreulich.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion existiert zwischen Europa und Kanada ein gemeinsames Wertegerüst, das mit dem Abkommen noch stabiler gemacht werden könne. Der Sprecher der Fraktion lobte die gefundenen Regelungen im Investitionsbereich und hob besonders die Einrichtung des für die Streitbeilegung zuständigen Handelsgerichtshofes hervor.

"Große Vorbehalte" gegen CETA meldete dagegen die Fraktion Die Linke an. Man habe nichts gegen den Handel mit Kanada, der auch ohne Abkommen schon sehr intensiv sei, sagt ein Sprecher der Fraktion. Das neue Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren werde von führenden Juristen für verfassungswidrig gehalten. Auch die Erwartung, durch CETA könne es zusätzliche Arbeitsplätze geben, werde in Deutschland nicht geteilt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, auch wenn sie das Abkommen kritisch sehe, werde die Intensivierung des Handels begrüßt. CETA sei nicht zustimmungsfähig, und die Regelungen zum Investitionsschutz mit der Verankerung des Schiedsgerichts seien nicht nachvollziehbar. Eine richterliche Unabhängigkeit gebe es nicht. Kanada und Europa hätten ein hoch entwickeltes Rechtssystem, so dass keine Schiedsgerichtsbarkeit notwendig sei.

Freeland entgegnete, das CETA-Kapitel zu den Investitionen sei das beste, was in dem Bereich geschaffen worden sei. Inländische Gerichte seien für solche Streitfälle nicht zuständig, und bestehende Streitbeilegungsmechanismen bei der Welthandelsorganisation WTO könnten nur von Staaten angerufen werden. CETA sehe vor, dass die Richter des Handelsgerichtshofs nicht kommerziell tätig sein dürften und auch nicht von den Prozessparteien ausgesucht werden könnten: "Das ist ein wichtiger Schritt." Zugleich warb sie für den freien Handel. Durch das Abkommen würden Zölle im Bereich Automobile in Höhe von 9,5 Prozent und bei Chemieprodukten und Kunststoffen in Höhe von 6,5 wegfallen.

In ihrem Eingangsstatement hatte die Ministerin die deutsche Flüchtlingspolitik gewürdigt: "Sie tragen die Hauptlast, und dafür möchten wir Ihnen danken." Auch Kanada zeige sich solidarisch und habe 25.000 Flüchtlinge aufgenommen. Bis zum Jahresende sollten insgesamt 40.000 Menschen in Kanada Schutz finden.

Bedenken gegen CETA
Für Details zum geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8024). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wie sie zu der Auffassung gelangt sei, CETA sei mit den EU-Verträgen vereinbar, welche konträr zur Auffassung des Deutschen Richterbundes stehe. Auch wird nach der angeblich garantierten Unabhängigkeit der Richter gefragt, "insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Richterbund eine fehlende Unabhängigkeit der sogenannten Richter konstatiert". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 20.05.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen