Frauenanteil in Aufsichtsräten


Rechtsausschuss: Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Gremien scheitert
Weiblicher Aufsichtsräte: Andere Länder weiter - Seit 2008 müssten in Norwegen den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören


(01.04.10) - Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Gremien abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den von ihr eingebrachten Antrag (17/797), SPD und Die Linke enthielten sich.

Die Grünen hatten in dem Antrag beklagt, dass in den 200 größten deutschen Unternehmen der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten bei weniger als 10 Prozent liege. Deshalb hatte die Fraktion gefordert, im Börsengesetz eine Frauenquote von 40 Prozent festzuschreiben. Werde diese bis 2017 nicht erreicht, sollen die Firmen sanktioniert werden – bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung.

In der Ausschusssitzung sagte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass andere Länder in der Frage weiblicher Aufsichtsräte schon viel weiter seien. Seit 2008 müssten beispielsweise in Norwegen den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören.

Die Grünen begrüßten zwar, dass die Telekom 30 Prozent der Leitungsposten bis 2015 mit Frauen besetzen wolle. Sie beklagten jedoch, dass Familienministerin Kristina Schröder einer Quote skeptisch gegenüberstehe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass man mit freiwilligen Regelungen nicht weiterkomme, argumentierten die Abgeordneten.

Der Fraktion Die Linke geht die Forderung der Grünen nicht weit genug. Da Frauen "mehr als die Hälfte der Menschheit" repräsentierten, befürworten sie eine Quote von 50 Prozent.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass auch sie das Ziel eines höheren Frauenanteils in Aufsichtsräten teile. Dieser sei "im Interesse der Wirtschaft und zusätzlich im Interesse der Frauen". Doch für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es zu früh. Innerhalb der Fraktion werde jedoch weiter über die richtigen Mittel diskutiert. Die Christdemokraten wiesen darauf hin, dass eine von den Grünen geforderte Datenbank für Bewerberinnen für Aufsichtsratsposten bereits existiere und vom Bund mit 500.000 Euro unterstützt werde.

Auch die FDP betonte, dass sie das politische Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen unterstütze. Allerdings sei eine "starre Quote" kein geeignetes Mittel. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden.

Die SPD kritisierte, dass der Antrag sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe. Außerdem greife er andere wichtige Themen nicht auf, beispielsweise die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern: Der Unterschied betrage für gleichwertige Arbeit in Deutschland immer noch 23 Prozent, mahnten die Sozialdemokraten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen