Umgehung regulärer Beschäftigung besorgniserregend
Antrag: Die Linke will Einsatz von Werkverträge und Leiharbeit statistisch erfassen
Bundesregierung soll den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitern
(04.07.12) - Die Fraktion Die Linke fordert eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/9980). Die erhobenen Daten sollen demnach die Branche des auftraggebenden Betriebs, die Branche des auftragnehmenden Betriebs, die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten, die Dauer ihres Einsatzes, das gezahlte Entgelt und die tatsächliche Arbeitszeit umfassen und anschließend statistisch aufbereitet werden.
Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu erweitern. So müsse künftig auch die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Aufdeckung aller Formen von Scheinverträgen zu den Aufgaben der FKS gehören. Ziel sei es, Scheinwerkverträge, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Zudem möchte Die Linke eine Studie in Auftrag geben, die das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen und dessen Folgen untersuchen soll.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass es Hinweise gebe, wonach der "Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung regulärer Beschäftigung" besorgniserregend steige. "Werkvertragsarbeit ist der unsichtbare Teil der unsicheren Arbeit", heißt es weiter. Zudem seien Werkverträge ein "strategisches Instrument für Lohndrückerei". Es helfe, reguläre
Beschäftigung und gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen zu umgehen. Dennoch gebe es keine validen statistischen Daten zur Verbreitung von Werkverträgen, kritisiert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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