Speicherung von Telekommunikationsdaten


Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung wird kommen - Im Maklerrecht soll künftig das "Bestellerprinzip" greifen
Heiko Maas will einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sobald der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die entsprechende EU-Richtlinie gefällt hat

(05.03.14) - Vor allem die Vorratsdatenspeicherung und die Mietpreisbremse gehören zu den zentralen und umstrittenen Themen, denen sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zur Sommerpause widmen wird. Dies zeichnete sich bei einer Debatte des Gremiums mit Minister Heiko Maas ab.

Noch für das erste Quartal kündigte der SPD-Minister einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung ab, die in Ballungszentren den Anstieg der Wohnkosten eindämmen soll. Diese Regelung soll Ländern und Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnungen gedeckelt werden kann. Zudem soll laut Maas im Maklerrecht künftig das "Bestellerprinzip" greifen, wonach deren Gebühren stets von jenen Vermietern oder Wohnungssuchenden zu bezahlen sind, die einen Vermittler beauftragen.

Prinzipiell begrüßt wurde die Mietpreisbremse von der Unions-Fraktion, die aber mit "schwierigen Verhandlungen" rechnet. Gelöst werden könne das Problem steigender Mieten letztlich nur durch eine Ankurbelung des Wohnungsbaus. Das neue Gesetz dürfe deshalb "nicht zur Investitionsbremse werden". Aus Sicht der Union muss der Geltungsbereich der Mietpreisbegrenzung örtlich eingeschränkt werden und könne beispielsweise nicht für ganz Berlin gelten. Ein entsprechender Bedarf für bestimmte Gebiete müsse präzise nachgewiesen werden. Maas erklärte, dass das Bauministerium rund 500 Millionen Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bereitstelle. Wie die Union wies der Minister darauf hin, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr unterschiedlich sei, es gebe auch Regionen mit "massiven Leerständen". Die Linksfraktion verlangte, die Einführung von Mietpreisbremsen dürfe nicht den Ländern überlassen werden, sondern müsse verpflichtend sein.

Laut Maas will sein Ministerium einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sobald der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die entsprechende EU-Richtlinie gefällt habe. Man könne "mit großer Sicherheit" davon ausgehen, dass die Luxemburger Richter die Brüsseler Vorgabe als unzulässig einstufen, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung an sich aber nicht in Frage stellen werden. Das EU-Gericht wird nach Auffassung des SPD-Politikers bestimmte Bedingungen für eine solche Regelung formulieren, etwa zur Dauer der Speicherung von Telekommunikationsdaten oder zur Frage, in welchen Fällen diese genutzt werden dürfen. Maas will nach dem Luxemburger Urteil nicht eine neue EU-Richtlinie abwarten, sondern hierzulande "präventiv" ein restriktives Gesetz verabschieden, das eine "Leitwirkung" auch für andere EU-Länder entfalten und die Ausarbeitung einer neuen Brüsseler Regelung beeinflussen könne.

Während die SPD-Fraktion die Linie des Ministers unterstützte, äußerte die Opposition Kritik. Die Linke lehnte es ab, in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen, wenn die EU-Richter die entsprechende Brüsseler Richtlinie für unzulässig erklären sollten. Die Grünen plädierten dafür, nach dem Luxemburger Urteil die Vorratsdatenspeicherung einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Maas kündigte zahlreiche weitere Vorhaben an, die sein Ministerium im Lauf dieses Jahres in Angriff nehmen wolle. Dazu zählen u.a. eine Frauenquote in Aufsichtsräten, die Umsetzung der Forderungen des NSU-Untersuchungsausschusses, ein Anti-Doping-Gesetz oder die Gründung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, der beispielsweise unterhalb der Schwelle gesetzlicher Regelungen Standards für Produkttests entwickeln könne. Die SPD-Fraktion mahnte eine Überarbeitung des Urheberrechts an. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen