Einschränkung der Kreditvergabefähigkeit


Umsetzung der Basel-III-Vorschriften: SPD-Fraktion warnt vor Gefahren für kleine Banken durch EU-Verordnung
SPD: "Dem Deutschen Bundestag würden somit seine Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, und nationale Besonderheiten könnten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden"


(05.07.11) - Die SPD-Fraktion warnt vor einer Einschränkung der Kreditvergabefähigkeit kleiner deutscher Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III). In einem Antrag (17/6294) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten für eine Umsetzung der Basel-III-Vorschriften durch eine Richtlinie und nicht wie in Brüssel geplant durch eine EU-Verordnung einzusetzen.

Eine Umsetzung von Basel III durch eine EU-Verordnung wäre mit großen Nachteilen verbunden, heißt es in dem Antrag. Eine Verordnung stelle unmittelbar geltendes Recht dar und müsse nicht mehr national umgesetzt werden. "Dem Deutschen Bundestag würden somit seine Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, und nationale Besonderheiten könnten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden", erläutert die SPD-Fraktion. Dagegen stelle eine Richtlinie die Beteiligung der nationalen Parlamente sicher und eröffne so Spielräume bei der Ausfüllung und Konkretisierung der europäischen Vorgaben.

"Die Mitwirkung der Parlamente bietet die beste Gewähr, dass bei der Anwendung der globalen Basel-III-Vorschriften den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Finanzmärkte ausreichend Rechnung getragen wird", schreibt die SPD-Fraktion. Für den deutschen Finanzmarkt sei eine langfristige Orientierung, eine bankbasierte Unternehmensfinanzierung und ein dezentral ausgerichtetes Bankensystem typisch. Dem stünden Finanzmärkte mit einer kurzfristigen Orientierung, einer kapitalmarktorientierten Finanzierung und einem zentralisierten Bankensystem gegenüber.

Bei einer Umsetzung von Basel III ohne Rücksicht auf diese nationalen Unterschiede bestehe "die Gefahr, dass die auf international tätige und kapitalmarktorientierte Bankkonzerne ausgerichteten Vorgaben die Kreditvergabefähigkeit von Sparkassen und Genossenschaftsbanken über Gebühr einschränken und so zu einer Verringerung und Verteuerung der Kreditversorgung für den Mittelstand führen", warnt die SPD-Fraktion. Eine effektive Finanzmarktregulierung setze "gleichwertige, aber keine uniformen europäischen Vorgaben" voraus. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen