Konflikt um "angemessene Vergütung"


Urheberrecht: Stellt Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit dar?
Regierung soll Auskunft geben, ob sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über diesen Fall die Gesetzgebung entsprechend zu ändern gedenke oder ob sie unabhängig von der Karlsruher Entscheidung "Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht" sehe


(05.07.13) - Mit einer Kleinen Anfrage (17/13498) will die Fraktion Die Linke die Deutsche Bundesregierung veranlassen, zum Dauerstreit zwischen Kreativschaffenden und Verwertern über eine "angemessene Vergütung" und in diesem Zusammenhang zum Urheberrecht Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Vielzahl von Detailfragen möchte die Fraktion unter anderem wissen, ob aus Sicht der Regierung Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstelle, wie dies ein Verlag in einer Klage in Karlsruhe geltend mache.

Die Regierung soll Auskunft geben, ob sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über diesen Fall die Gesetzgebung entsprechend zu ändern gedenke oder ob sie unabhängig von der Karlsruher Entscheidung "Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht" sehe. Die Linke will zudem erfahren, ob die Regierung beabsichtigt, die von der Enquetekommission "Internet und digitale Gesellschaft" erarbeiteten Vorschläge zur Stärkung der Position von Urhebern umzusetzen. Wissen will die Fraktion überdies, in welchen Branchen Kreativschaffende und Verwerterverbände gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart haben und in welchen Bereichen dies nicht gelungen ist.

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage führt die Linke aus, dass der 2002 ins Urheberrechtsgesetz integrierte Paragraph 32 den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Kreativschaffende festschreibe. Seither seien nach Paragraph 36 dieses Gesetzes Vertreter von Urhebern und Verwerterverbände gehalten, sich im Zuge von "gemeinsamen Vergütungsregeln" darauf zu verständigen, was "angemessen" bedeute. Es sei jedoch nur in wenigen Branchen zum Abschluss solcher Vergütungsregeln gekommen. Somit bleibe Kreativen nur eine Klage gegen Auftraggeber, um Vergütungsansprüche durchzusetzen. Vor einem solchen Schritt scheuten Betroffene indes zurück, meint die Fraktion, und zwar "aus Angst, mit 'Auftragsentzug' bestraft zu werden".

Die Literaturübersetzer, heißt es in der Kleinen Anfrage, hätten hingegen mehrere Prozesse bis vor den Bundesgerichtshof angestrengt. Die bisherigen Urteile bescheinigten den Übersetzern, "dass die branchenüblichen Honorare nicht angemessen sind", schreibt die Linksfraktion. Gerichtlich seien auch Mindestbeteiligungen an verkauften Buchexemplaren und an den Erlösen aus Nebenrechtsverwertungen festgelegt worden. Die meisten Verlage würden diese Urteile jedoch nicht beachten, kritisiert die Fraktion.

Gleichwohl haben nach der Kleinen Anfrage die Literaturübersetzer noch bis zum Februar 2013 mit den Verlegern über gemeinsame Vergütungsregeln weiterverhandelt. Diese Gespräche seien "weit gediehen gewesen", doch hätten die Verlage die Verhandlungen im März beendet, da sie erst einmal eine Karlsruher Entscheidung abwarten wollten. Diese Urteile werden zu zwei Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens erwartet. Laut Linksfraktion will dieser Verlag erreichen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Übersetzer als verfassungswidrig aufgehoben werden. Zum andern mache das Unternehmen geltend, Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes stelle einen Eingriff in die Grundrechte der Verwerter dar und sei deshalb ebenfalls verfassungswidrig. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen