Buch-Digitalisierung und angemessene Vergütung


Sachverständige erörtern die "Angemessene Vergütung" für Nutzung vergriffener und verwaister Werke
Urheberrecht: Belange der Urheber und sonstige Rechteinhaber wahren


(05.10.11) - Die Zahlung einer "angemessenen Vergütung" ist sowohl für die Nutzung vergriffener als auch verwaister Werke erforderlich. Darin waren sich Christian Sprang, Justiziar beim "Börsenverein der Deutschen Buchhandels", der nach eigenen Angaben 5.700 Verlage und Buchhandlungen in Deutschland vertritt, und Robert Staats von der "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG) einig.

Durch die Einbeziehung von VG Wort – und zum Beispiel auch der "Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst" – sei sichergestellt, dass die Belange der Urheber und sonstige Rechteinhaber gewahrt würden, gleichzeitig aber für die "privilegierten Einrichtungen angemessene und praktikable Nutzungsbedingungen" vorgesehen würden, betonte Staats weiter. Neun Sachverständige ergriffen das Wort bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke.

Professor Johannes Kreile, Rechtsanwalt aus München, sprach sich ebenfalls dafür aus, verwaiste Werk vergütungspflichtig zu machen. Begründung: Es sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Der Sachverständige Sprang forderte des Weiteren, eine gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke durch den Bundestag solle ausdrücklich auf Bücher beschränkt werden, die in Deutschland verlegt worden und erschienen sind. Umgekehrt solle die Bundesregierung darauf bestehen, dass in der gesamten EU das Ursprungslandprinzip strikt beachtet wird. Nur hinsichtlich deutscher Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften hätten die hiesigen Verlage das "volle Vertrauen", dass Regelungen für die massenhafte Digitalisierung vergriffener und verwaister Bücher nicht missbraucht würden. In ausländischen Bibliotheken fehlten hingegen oft schon die für eine "sorgfältige Suche" nach einem Rechteinhaber eines deutschen Buches erforderlichen Quellen, so der Sachverständige weiter.

Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschland Nationalbibliothek aus Frankfurt am Main, begrüßte, dass Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet würden, gleichwohl aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht würden.

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (17/3991) vorgelegt, mit dem die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Die Verwertungsgesellschaften könnten dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen.

Nach Meinung der Linksfraktion soll öffentlichen Einrichtungen nach einer "angemessenen" standardisierten Suche die digitale Veröffentlichung verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken ermöglicht werden. Die Fraktion legte dazu einen Gesetzentwurf (17/4661) vor.

In einem Antrag (17/4695) schlagen Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls vor, gegen eine "angemessene Vergütung" den Nutzern eine elektronische Vervielfältigung oder eine nicht-kommerzielle Nutzung öffentlich zugänglich zu machen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen