Diskriminierung von Krankenversicherten
Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen-Wettbewerb
Besonders problematisch seien "Zielgruppenvereinbarungen", mit denen versucht werde, vornehmlich gesunde Versicherte zu gewinnen
(07.04.16) - Mit der möglichen Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassenwettbewerb befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7784). Von den Abgeordneten kritisch hinterfragt wird erneut konkret das Vertriebsmodell der KKH-Allianz (KKH). So gehe aus teilweise internen Unterlagen hervor, dass die Krankenkasse 2012 zu der strategischen Einschätzung kam, wonach mit der "Scharfstellung der Zusatzbeiträge" der Versorgungswettbewerb zum Preiswettbewerb werde.
Besonders problematisch seien "Zielgruppenvereinbarungen", mit denen versucht werde, vornehmlich gesunde Versicherte zu gewinnen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, ob bei der KKH jene Zielgruppenvereinbarung abgeschafft wurde, wonach Vertriebsprovisionen von einem Mindesteinkommen des künftigen Kassenmitglieds in Höhe von 1.000 Euro pro Monat abhängig gemacht wurden und ob es heute bei der Kasse andere Zielgruppenvereinbarungen gibt.
Weitere mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen-Wettbewerb im Nachgang zur Antwort auf 17/11910 Die im Dezember 2012 auf der Bundestagsdrucksache 17/11910 beantwortete Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. beleuchtete auch das Verhalten der damaligen KKH-Allianz. Diese Krankenkasse sollte nach einem Bericht des Fernsehmagazins Frontal21 Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge schuldig geblieben waren, unter Druck gesetzt und den Austritt bzw. Wechsel zu anderen Krankenkassen nahegelegt haben. Chronisch Kranke, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zählten dem Bericht zufolge nicht zu den erwünschten Mitgliedern. Die Fragesteller hatten derartige Verhaltensweisen auf den Wettbewerb unter den Kassen zurückgeführt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.