Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten
Healthcare-Compliance: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Strafvorschriften für Korruption im Gesundheitswesen
Veröffentlichung von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art sowohl auf Geber- als auch auf Nehmerseite
(08.04.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das die Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In einem entsprechenden Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Compliance-Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen. Nach dem Vorbild des amerikanischen "Physician Payment Sunshine Act" sollen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen "zur regelmäßigen Veröffentlichung von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art sowohl auf Geber- als auch auf Nehmerseite verpflichtet werden", meinen die Grünen.
Nach Ansicht der Abgeordneten müssen Patienten darauf vertrauen können, dass sich Ärzte und andere Leistungsanbieter im Gesundheitswesen bei der Behandlung ausschließlich an medizinischen Maßstäben orientieren. Damit die Patienten eine informierte Entscheidung über eine für sie geeignete Behandlung treffen könnten, müsse das Vertrauensverhältnis zu den Behandelnden frei von äußeren, ökonomischen Einflüssen bleiben.
"Korruption im Gesundheitswesen höhlt dieses Vertrauensverhältnis aus und schädigt nachhaltig die besondere Schutzwürdigkeit von Kranken", schreiben die Abgeordneten. Durch die Bereicherung Einzelner entstünden dem Gesundheitswesen zudem erhebliche ökonomische Schäden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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