Altersteilzeit und Frühverrentung




(10.03.10) - Während Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und einige Einzelsachverständige das Auslaufen der Altersteilzeit für richtig halten, kritisieren der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und andere Sachverständige den Wegfall der Regelung. Dies zeigte sich in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in dem es um einen Gesetzentwurf der SPD (17/20) und einen Antrag der Linksfraktion (17/21) zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes ging.

Hintergrund der Expertenbefragung: Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit war am 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Linksfraktion fordern mit unterschiedlichen Nuancen, dass die Altersteilzeit fortgesetzt werden soll.

Die Experten von BA, IAB, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierten, dass sich die Altersteilzeit faktisch zu einem Instrument der Frühverrentung entwickelt habe. Studien zeigten, dass rund 90 Prozent der Nutzer das sogenannte Blockmodell wählten, bei dem auf eine Phase mit nicht reduzierter Arbeitszeit eine Freistellungsphase folgt.

"Das Ziel eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand wurde nicht erreicht", sagte Dr. Ulrich Walwei vom IAB, der zudem betonte, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass Frühverrentungen gesamtwirtschaftlich gesehen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit beitrügen. Schließlich erhöhten solche Programme die Kosten der Arbeit.

Christian Rauch (BA) bezifferte die Kosten pro Jahr für die Beitragszahler der BA mit 1,3 Milliarden Euro.

Dr. Marlene Schubert (ZDH) erläuterte, dass die oft von der Politik zitierten Dachdecker tatsächlich das Instrument der Altersteilzeit nur in geringem Maße nutzten, selbst aber mit ihren Beiträgen große Unternehmen und Arbeitnehmer aus Büroberufen subventionierten, die stärker auf Altersteilzeit setzten.

Dies bestätigte auch Walwei, Untersuchungen des IAB zufolge seien es eben nicht Arbeitnehmer, die hart körperlich arbeiteten, die die Altersteilzeit nutzten, sondern vor allem Arbeitnehmer aus Büroberufen, eher jene mit höherem Einkommen und höheren Qualifikationen. Der IAB-Experte befürchtet, dass die Altersteilzeit in Zeiten des demografischen Wandels den Fachkräftemangel verschärfen wird.

Der DGB dagegen begrüßte den vorgelegten Gesetzentwurf sowie den Antrag der Linksfraktion vor dem Hintergrund der schwierigen Arbeitsmarktlage sowohl für Ältere als auch für Jugendliche und junge Erwachsene. “Wenn Personalabbau nötig ist, das ist die Altersteilzeit eine Möglichkeit, das sozialverträglich zu gestalten", sagte er. Junge Leute hätten es schwerer, in Arbeit zu kommen, wenn dieses Instrument wegfiele.

Der Sachverständige Prof. Matthias Knuth hält die Altersteilzeit grundsätzlich für sinnvoll, regte jedoch an, dass die Arbeitszeit nur um ein Drittel oder ein Viertel gekürzt werden sollte.

Axel Gerntke, ebenfalls ein Befürworter der Altersteilzeit, sagte, dass Geringverdiener dieses Instrument so selten nutzten, spreche nicht dagegen, sondern gegen die Absenkung des Rentenniveaus und die Rente mit 67.

Achim Dietrich-Stephan berichtete von seinen Erfahrungen als stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der ZF Friedrichshafen, einem Automobilzulieferer. In den Jahren 2010 und 2011 seien dort 1200 Mitarbeiter durch Altersteilzeit ausgeschieden. Wenn dies nicht so wäre, "dann würden unsere Auszubildenden nicht übernommen werden können".

Der Sachverständige Prof. Axel Börsch-Supan erwiderte, dass der Fall ZF zeige, dass es sich bei der Altersteilzeit um eine Lohn- und Ausbildungssubventionierung handele. “Dann sollten wir darüber reden, das hat aber mit Altersteilzeit nichts zu tun".

Dr. Werner Eichhorst schätzte die Mitnahmeeffekte bei der Altersteilzeit auf über 50 Prozent. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen