Änderung des Parteiengesetzes beschlossen


Parteiengesetz: Unter anderem sollen die "Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung" erhöht werden
Ferner sollen dem Gesetzentwurf zufolge bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden

(13.01.16) - Der Innenausschuss hat grünes Licht für die von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen des Parteiengesetzes gegeben. Gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf (18/6879) in modifizierter Fassung.

Nach dem Entwurf soll das Parteiengesetz in mehreren Punkten geändert werden. So sollen unter anderem die "Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung" erhöht werden. Diese Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, heißt es in der Vorlage. Danach sollen diese Beträge entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben werden.

Durch die vorgesehene Neuregelung erhielten die Parteien laut Vorlage für jede für sie abgegebene Stimme pro Jahr statt 70 Cent künftig 83 Cent, wobei der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen von 85 Cent auf einen Euro angehoben werden soll. Ab dem Jahr 2017 soll demnach eine "automatische weitere jährliche Erhöhung in dem gleichen Verfahren wie bei der jährlichen Erhöhung der absoluten Obergrenze" stattfinden. Nach einem bei Enthaltung der Grünen-Fraktion vom Innenausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich die Indexierung entsprechend der bisher bereits für die absolute Obergrenze geltenden Regelung "nur auf die für erhaltene Wählerstimmen ausgezahlten Beträge".

Ferner sollen dem Gesetzentwurf zufolge bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass eine Partei die relative Obergrenze - das Gesamtvolumen staatlicher Zuwendungen an eine Partei darf die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiben - "durch Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit ohne Berücksichtigung der Ausgaben künstlich erhöhen kann".

Zudem soll eine Partei, die sechs Jahre hindurch gegen ihre Rechenschaftspflicht verstößt, ihre Rechtsstellung als Partei verlieren. Zugleich soll die Festsetzung von Zwangsgeld durch den Bundestagspräsidenten zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ermöglicht werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einbeziehung der Mitgliedsbeiträge bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern sowie die "Nichtberücksichtigung gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltlicher Leistungen als Parteieinnahmen auch bei Nichtmitgliedern" vor. Schließlich sollen laut Vorlage Mittel, die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangen sind, unmittelbar dem Bundeshaushalt zugeführt werden.

Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen lehnte der Ausschuss zugleich einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/301) ab, Parteispenden von natürlichen Personen auf einen Betrag von 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Auch sollen nach dem Antrag, der ebenfalls am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, Parteien Spenden von juristischen Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entgegennehmen dürfen. Parteisponsoring wie Unternehmensstände auf Parteitagen soll dem Antrag zufolge verboten werden.

Die CDU/CSU-Fraktion bewertete die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungsvorschläge als notwendige und fast überfällige Änderungen des Parteiengesetzes. Damit habe man einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Sie betonte zugleich, dass es in Bezug auf Sponsoren und Spender bereits hinreichende Transparenz gebe.

Die SPD-Fraktion argumentierte, dass man beim Sponsoring nichts verschleiern wolle, es aber in dieser Frage ein Abgrenzungsproblem in der Praxis gebe. So könne ein Metzger bei einer Veranstaltung eines Ortsvereins ebenso ein Sponsor sein wie ein Automobilhersteller auf einem Bundesparteitag. Dieses Problem müsse bei einer gesetzlichen Regelung gelöst werden, was bislang nicht gelungen sei.

Die Fraktion Die Linke machte deutlich, die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungsvorschläge weitgehend für richtig zu halten. Bedenken äußerte sie hinsichtlich des vorgesehenen Verlustes der Parteieigenschaft nach sechsjährigem Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht. Nicht zustimmen könne sie jedoch, weil wichtige Punkte weiterhin nicht gelöst würden. So sei es bedenklich, wenn mit großen Geldspenden Einfluss genommen werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauerte, dass die Koalition Vorschläge für mehr Transparenz abgelehnt habe. Gerade beim Sponsoring gebe es keine gesetzliche Regelung. Dabei habe bei einer Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses eine Mehrheit der Experten für eine solche Regelung zum Sponsoring geworben. Als sinnvoll wertete die Fraktion die vorgesehene Änderung in der Frage der Umsatzgeschäfte. (Deutscher Bundestag: ra)


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