Bundesimmissionsschutzgesetz wird geändert
Gesetzentwurf: Klagen gegen Kinderlärm werden fast unmöglich
Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll in Zukunft keine "schädliche Umwelteinwirkung" mehr geltend gemacht werden können
(15.03.11) - Gegen Kinderlärm in Wohngebieten soll künftig in Deutschland fast nicht mehr geklagt werden können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/4836) hervor. Danach soll das Bundesimmissionsschutzgesetz so geändert werden, dass man nicht mehr gegen laute Geräusche von Kindertagesstätten oder Spielplätzen gerichtlich vorgehen kann.
Hintergrund der Initiative ist, dass es in jüngerer Zeit wegen des Lärms von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Gerichtsverfahren gegeben hatte. Diese führten zu einer Diskussion über die Frage einer kinderfreundlichen Gesellschaft.
Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll demnach in Zukunft keine "schädliche Umwelteinwirkung" mehr geltend gemacht werden können. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzesentwurf eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht. Bislang konnten die Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen.
Die Fraktionen wollen mit ihrem Vorstoß ein gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Sie erwarten, dass durch die Privilegierung weniger Klagen eingereicht werden und die Chance für eine gütliche Einigung mit den Betroffenen deutlich erhöht werden. Außerdem würde der Ausbau der Kinderbetreuung erleichtert. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.