Kulturförderung des Bundes heftig kritisiert


Ausschuss rechtfertigt Kulturförderung gegenüber Bund der Steuerzahler
Filmförderung seinen Subventionen, sondern Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen würden


(16.11.11) - Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat die Kulturförderung des Bundes in Teilen scharf kritisiert. Im Ausschuss für Kultur und Medien bemängelte der Experte die finanzielle Förderung verschiedener Projekte und Künstler, die ohnehin populär seien und sich somit selbst finanzieren würden. Als Beispiel nannte er den Kinofilm "Inglourious Basterds", der finanzielle Förderung für die Produktion erhielt, bei dem man aber "von den Einnahmen nichts gesehen" habe. Ein weiteres Beispiel Däkes kam aus dem Bereich der Popmusik: "Ist es eine öffentliche Aufgabe, ein Konzert von Tokio Hotel in Tokio zu bezuschussen?", fragte er.

Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion entgegnete ihm mit der Begründung, dass er selbst jahrelang im Musikgeschäft tätig war: "Das sind Peanuts, was die bekommen haben. Das sind immer nur winzige Summen." Dem hielt der Experte entgegen, dass in diesem Falle die "die Förderung wegfallen" könne, "wenn das nur Peanuts sind".

"Wir dürfen nicht entscheiden, was Kunst ist und was nicht. Was Kunst ist, muss die Gesellschaft entscheiden," hob eine Grünen-Abgeordnete in der sich anschließenden Diskussion über die Bewertung von Kunst und Künstlern hervor. Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion rechtfertigte die Filmförderung generell damit, dass es sich nicht um Subventionen, sondern um Investitionen handele, die Arbeitsplätze schaffen würden.

Eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion betonte, dass Unabhängigkeit allein "durch öffentliche Gelder sicherzustellen". Als Beispiel führte sie die Förderung der deutschen Auslandsrundfunks "Deutsche Welle" an. Diese würde den Zugang zu objektiven Informationen in weiten Regionen der Welt sichern, in denen ansonsten teils nur staatlich kontrollierte Medien empfangbar seien. "Wir sind nicht dafür, dass die Förderung der "Deutschen Welle" komplett gestrichen wird und haben sie nicht infrage gestellt", erklärte Däke daraufhin.

Als Däke im Laufe der Diskussion die Förderung der Bayreuther Festspiele, für die die Eintrittskarten alljährlich zu hohen Schwarzmarktpreisen gehandelt werden würden, ansprach, entgegnete ihm eine Abgeordnete der Linksfraktion, dass sich der Ausschuss mit dieser Subventionierung bereits beschäftigen würde "auch ohne Hinweis des Bundes der Steuerzahler".

Am Ende der einstündigen Diskussion resümierte ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion: "Selten war sich der Ausschuss so einig, das hat Eindruck hinterlassen. Das war eine besondere Stunde im Ausschuss für Kultur und Medien." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen