Streit über Begrenzung von Managergehältern


Im Rechtsausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als "Holzhammermethoden"
Als "richtigen Schritt" bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde


(17.07.13) - SPD und Grüne sind mit dem Versuch gescheitert, die Höhe von Managergehältern durch eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsbezügen in börsennotierten Unternehmen zu begrenzen. Nach kontroverser Debatte lehnte die Koalitionsmehrheit entsprechende Anträge von SPD (17/13472) und Grünen (17/13239) ab. Stattdessen plädierten Union und FDP dafür, bei Aktiengesellschaften den Einfluss der Hauptversammlung auf die Festlegung von Vorstandseinkünften zu stärken. Einen Gesetzentwurf der Regierung (17/8989) mit diversen Änderungen des Aktienrechts verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition gegen die drei Oppositionsfraktionen.

Die Anträge von SPD und Grünen zielen im Kern auf eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkommen, um so "exorbitante" Managergehälter zu begrenzen. Nach dem Willen der SPD sollen solche Bezüge unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500.000 Euro übersteigen. Geht es nach der Fraktion, sind Aufsichtsräte künftig verpflichtet, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Vorstandseinkünften und Arbeitnehmereinkommen im jeweiligen Unternehmen festzulegen, wobei eine Höchstgrenze für diese Relation zu beachten sei.

Im Antrag der Grünen heißt es, der Abzug von Einkünften als Betriebsausgaben solle auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf beschränkt werden, wobei eine solche Limitierung "für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile" zu gelten habe. Während der Debatte betonte die Fraktion, man wolle Unternehmen nicht verpflichten, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Managerbezügen und Arbeitnehmereinkommen festzulegen. Der Hauptversammlung müsse jedoch offengelegt werden, wie diese Relation aussehe, so die Grünen. Es gehe um "Transparenz", die Aktionäre müssten wissen, "wie viel die Vorstände und wie viel jene an der Werkbank verdienen".

Im Ausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als "Holzhammermethoden". Stattdessen wolle die Koalition erreichen, dass in Zukunft Hauptversammlungen "in einem gewissen Rahmen" über solche Bezüge entscheiden. Diese Reform sei "systemimmanent" und werde dem "gesellschaftspolitisch sensiblen" Thema der Managergehälter gerecht. Als "richtigen Schritt" bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde. Diese hätten ein Interesse an der Begrenzung von Ausgaben samt der Bezahlung von Vorständen, da diese Kosten zu Lasten von Rendite und Dividenden gingen. Insofern kann man aus Sicht der Liberalen über einen größeren Einfluss der Hauptversammlung "die Ausgaben eher in den Griff bekommen".

Die SPD gab sich überzeugt, dass die Stärkung der Hauptversammlung "nicht zu einer Begrenzung von Managerhältern führen wird". In diesem Gremium hätten nicht Kleinaktionäre, sondern institutionelle Anleger die Mehrheit. Letztlich wolle die Koalition mit der Verlagerung von Kompetenzen vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung "die Mitbestimmung aushebeln". Die Belegschaft eines Unternehmens ist zwar im Aufsichtsrat, nicht aber in der Hauptversammlung vertreten. Die Grünen bewerteten die Stärkung der Hauptversammlung zwar prinzipiell positiv, sahen aber auch das Problem, dass auf diese Weise der Einfluss der Arbeitnehmer geschwächt werde. Wolle man Managergehälter wirksam beschränken, "dann muss man an das Steuerrecht ran".

Am Beispiel von Borussia Dortmund entbrannte eine Kontroverse über die Frage der steuerlichen Behandlung von Spitzenverdienern im Sport. Sprecher der Koalition kritisierten, nach den Vorstellungen von SPD und Grünen könnten Unternehmen wie etwa Borussia Dortmund Millionenbezüge von Spielern als Arbeitnehmern weiterhin steuerlich voll absetzen, deutlich geringere Einkünfte von Vorständen jedoch nur noch bis 500.000 Euro. Die FDP fragte, ob auf diese Weise nicht der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.

Die SPD wies den Vergleich mit Borussia Dortmund als "unzulässig" zurück. Es sei für die soziale Marktwirtschaft ein Kernproblem, wenn einerseits Arbeitnehmer zusehends von Niedriglöhnen leben müssten und andererseits Vorstandsbezüge, "die zum Himmel stinken", immer stärker gewachsen seien. Dies müsse man wieder "ins Lot bringen". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen