Freie Meinungsäußerung im Internet


Übereinstimmung bei Forderung nach ständigem Internet-Ausschuss - Anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets "essentiell" für die freie Meinungsäußerung in einer digital vernetzten Demokratie
Informationsfreiheit und Open Data: Im Falle der Informationsfreiheit bestehe der Dissens in der Frage, ob die Nichtveröffentlichung durch Behörden begründet werden müsse oder die Forderung nach Veröffentlichung durch die Bürger

(17.12.12) - Der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" soll in der kommenden Legislaturperiode ein gleichnamiger ständiger Ausschuss folgen. Bei dieser Forderung, die in den Handlungsempfehlungen der Projektgruppe "Demokratie und Staat" enthalten ist, herrschte unter den Mitgliedern der Enquete-Kommission Einigkeit. Es gehe darum, das Thema weiter zu bündeln und sichtbar zu machen, "dass sich der Bundestag damit strukturell auseinandersetzt", sagte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender der Projektgruppe, zur Begründung. "Wir brauchen den Ausschuss, damit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in die Tagespolitik umgesetzt werden", ergänzte Jimmy Schulz (FDP), der zugleich das Arbeitsklima der Projektgruppe lobte und dabei den "Zug zum Konsens hervorhob.

Diesem Lob schloss sich auch Ansgar Heveling (CDU) an. Die Arbeit sei "auf den Konsens orientiert gewesen", sagt er. Dass es dennoch unterschiedliche Schlussfolgerungen gebe, sei ganz natürlich. Halina Wawzyniak (Die Linke) stellte fest, dass auch für Außenstehende der Stand der Arbeit bei der Projektgruppe "gut nachvollziehbar" gewesen sei.

Projektgruppenleiter von Notz zeigte sich besonders erfreut darüber, dass man sich auch in der Frage der Anonymität auf ein gemeinsames Fazit habe einigen können. In der Bestandsaufnahme wird darauf verwiesen, dass die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets "essentiell" für die freie Meinungsäußerung in einer digital vernetzten Demokratie sei. "Das ist eine wegweisende Feststellung", urteilte der Abgeordnete der Grünen.

Neben den Übereinstimmungen bei der Bestandsaufnahme, dem Bericht zur Bürgerbeteiligung und weiten Teilen der Handlungsempfehlungen habe es aber auch Bereiche gegeben, in denen es keine Einigung innerhalb der Projektgruppe gegeben habe, sagte von Notz. Das gelte vor allem für die Bereiche Informationsfreiheit und Open Data. Im Falle der Informationsfreiheit bestehe der Dissens in der Frage, ob die Nichtveröffentlichung durch Behörden begründet werden müsse oder die Forderung nach Veröffentlichung durch die Bürger.

In den mit der Koalitionsmehrheit verabschiedeten Empfehlungen wird dafür plädiert, "vorliegende Vorschläge für Verbesserungen sorgfältig zu prüfen und auszuwerten". Die Opposition will in dieser Frage weiter gehen. "Wir sprechen uns hier für einen Paradigmenwechsel hin zu einer proaktiven Veröffentlichungspflicht aus", stellte der von Notz klar. Zugleich sollten seiner Ansicht nach Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nach Ablauf von sechs Monaten unter freie Lizenz gestellt werden.

Die Forderung der Grünen, der Informationsfreiheit Verfassungsrang zuzubilligen, stieß bei dem von der SPD nominierten Sachverständige Professor Wolfgang Schulz auf Bedenken. Zwar teile er grundsätzlich das Anliegen. "Das Ganze sollte aber vorher nochmal in die Prüfschleife", befand Schulz.

Für den Paradigmenwechsel bei der Informationsfreiheit sprach sich auch Gerold Reichenbach (SPD) aus. Es dürfe nicht an dem alten "obrigkeitsstaatlichen Grundsatz" festgehalten werden, dass begründet werden muss, "wenn man dem Bürger etwas mitteilt statt wenn man ihm etwas nicht mitteilt". (Deutscher Bundestag: ra)


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