Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche
Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter: Entwicklung zeige sich derzeit "exemplarisch bei Schlecker"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage zu den negativen Folgen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(18.01.10) - Wie sich die Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche nach der Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2002 verändert haben, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (17/343) erfahren. Die Parlamentarier interessieren sich unter anderem für die Frage, wie die Bundesregierung die Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bewertet.
Eine solche Entwicklung zeige sich derzeit "exemplarisch bei Schlecker", heißt es in der Anfrage mit dem Hinweis einer gewünschten Bewertung "insbesondere angesichts des dadurch ausgelösten Drucks auf die zunehmend prekären Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der dadurch praktizierten Flucht aus Tarifbindung und Mitbestimmung und des dadurch ausgelösten zerstörerischen Unterbietungswettbewerbs zwischen Firmen innerhalb einer Branche"
Die Parlamentarier wollen zudem wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen habe, "in denen Unternehmen seit Inkrafttreten des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Beschäftigte der Stammbelegschaft entlassen und zeitgleich oder zeitnah Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in denselben oder anderen Unternehmensteilen eingesetzt haben".
Ob es die Bundesregierung angesichts der Vorgänge bei Schlecker und in vergleichbaren Fällen für notwendig halte, "das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu überarbeiten, dass eine Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit der Folge einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Zukunft ausgeschlossen wird", fragen die Parlamentarier darüber hinaus. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.