Basel III und CRD IV-Umsetzungsprozess


Finanzausschuss: Banken müssen mehr Eigenkapital vorhalten
Basel III-Compliance: "Hartes Kernkapital" der Finanzinstitute soll erhöht werden - Banken sollen in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen

(19.06.13) - Der Finanzausschuss hat einer stärkeren Eigenkapitalausstattung von Finanzinstituten zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion billigte der Finanzausschuss nach Vornahme zahlreicher Änderungen das von der Bundesregierung eingebrachte CRD IV-Umsetzungsgesetz (17/10974, 17/11474). Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Entwurf ab. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen.

Damit wird eine schnelle Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken angestrebt, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel III"). So soll das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute erhöht werden. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei sehr ambitioniert, den CRD IV-Umsetzungsprozess noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Aber die Finanzinstitute würden Rechtssicherheit gebrauchen.

Dagegen kritisierte die SPD-Fraktion das "total unerträgliche Verfahren" der Koalition, kurzfristig noch zahlreiche Änderungsanträge vorzulegen. Man erkenne die Notwendigkeit an, schnell etwas tun zu müssen an, aber es bleibe die Frage, ob mit einer besseren Kapitalausstattung eine neue Finanzkrise verhindert werden könne.

In diese Richtung ging auch die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Deren Sprecher erklärte, schon nach den Eigenkapitalregeln von "Basel II" hätte es die Krise nicht geben dürfen. Jetzt würden diese Regeln nur fortgeschrieben.

Dagegen zeigte sich die FDP-Fraktion überzeugt, dass der richtige Schritt gemacht worden sei. Es sei auch richtig, die Frage der Vergütung von Managern von der Hauptversammlung regeln zu lassen statt von den Aufsichtsräten, erklärte der Sprecher der FDP-Fraktion zu einem anderen Teil des Gesetzentwurfs.

Diesen Aspekt griff die Fraktion Die Linke auf, die sich schärfere Regelungen bei Bonus-Zahlungen gewünscht hätte. Auch wäre es besser gewesen, die Managergehälter auf das 20fache der untersten Lohngruppe zu begrenzen. (Deutscher Bundestag: ra)


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