Novellierung des Urheberrechts erforderlich?
Die Linksfraktion will wissenschaftliche Urheber stärken
Novelliertes Urheberrecht soll sich auch auf alle wissenschaftlichen Publikationen erstrecken, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden
(20.04.11) - Nach Ansicht der Linksfraktion muss die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorlegen, der ein "unabdingbares Recht" zur Zweitveröffentlichung regelt. Dieses könne die Intention des Urheberrechtsgesetzes aufgreifen und somit die Selbstbestimmung der Urheber stärken, heißt es in einem entsprechenden Antrag (17/5479).
Laut Vorlage soll sich das Recht auf alle wissenschaftlichen Publikationen erstrecken, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Dies schließe beispielweise Dissertationen und Habilitationen ein. Eine Zweitveröffentlichung soll demnach nicht nur in nichtkommerziellen, sondern auch in kommerziellen Publikationen ermöglicht werden.
Die Sperrfrist, nach der das Zweitverwertungsrecht in Anspruch genommen werden kann, soll nach Willen der Fraktion höchstens sechs Monate betragen. Diese Sperrfrist sei vor allem damit zu begründen, dass der Aufwand der Verlage, etwa bei den Druckkosten sowie bei der Organisation von Begutachtungen, in Rechnung gestellt müsse.
Laut Linksfraktion gilt das Recht auch für eine formatgleiche Zweitveröffentlichung, deren Ursprung in der Erstveröffentlichung jedoch anzugeben sei. Vertragliche Vereinbarungen, die das Zweitveröffentlichungsrecht einschränken, seien unwirksam. (Deutscher Bundestag: ra)
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